Sunday, October 9, 2011

#0zapftis

Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Der Chaos Computer Club hat die
Software gefunden, mit dem der Staat die Quellen-TKÜ vornimmt. [1]
Zuerst drängt sich die Frage auf, kann der Club sich sicher sein. Fefe
sagt, sie sind sich ziemlich sicher. Und es gibt berechtigte Indizien
die diese These bekräftigen.

Eine zum Beispiel, nachdem die Überwachungsmaßnahme abgeschlossen
wurde, werden die Betroffenen informiert. Das ist zu finden in dem § 20w
Absatz 1 Nummer 6 BKAG und darauf weist auch das FAQ des BMI hin. [2]
Jemand der Abgehört wurde und bei dem dann nichts gefunden wurde, dem
muss mitgeteilt werden, dass der Opfer einer Überwachungsmaßnahme
geworden ist. Ich vermute mal, dann hat jemand seine Daten gesichert,
die Festplatte ausgebaut und dem CCC zugeschickt.

Es gibt aber noch ein weiteres Indiz, dass an der ganzen Geschichte
einiges dran ist. Alle Politiker die sich bis jetzt vor die Kamera
getraut haben, sind nicht der Polizei beigesprungen und haben nicht
betont was für tolle Arbeit die Beamten leisten. Sie haben auch nicht
gesagt, dass es eine ungeheure Unterstellung ist den Beamten und dem
Staat zu unterstellen er würde hier ein Verfassungsbruch begehen und
die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht überschreiten.

Selbst Innenpolitische Hardliner in der CDU wie Bosbach, der
Vorsitzender im Innenausschuß ist, hat dem Tagesspiegel gesagt [3]:

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach
(CDU), hat die Sicherheitsbehörden aufgefordert, die Vorwürfe des
Chaos Computer Club (CCC) gegen den “Bundestrojaner” umgehend
aufzuklären.

“Es handelt sich um einen gravierenden Vorgang”, sagte Bosbach dem
Tagesspiegel

Wolfgang Bosbach wird hier nicht wegen seines Eurokurses der Partei
eins auswischen wollen. Denn bemerkenswert ist hier, dass der
Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU Peter Altmaier auf Twitter
bis in die späten Abendstunden über das Thema getwittert hat [4]. Und er ist
zumindestens um Aufklärung bemüht. Bei einen der ersten Posts lobte er
die Arbeit des CCC [5], obwohl die bei den Quellen sehr gespart haben.

Das BMI hat sich bei der Pressemitteilung unwissend gestellt und
gesagt, dass das BKA das nicht einsetzt. Das dieser Code vom BKA kommt
hat der CCC auch nie behauptet. Man muss sich auch die
Aufgabenstellung des BKA ins Gedächtnis rufen, es koordiniert bei
nationaler Verbrechensbekämpfung die Landeskriminalämter. Dass heißt,
die Schmutzarbeit wird dann von den Landeskriminalämtern
durchgefühlt. Somit würden diese dann auch eine solche Software zum
Einsatz bringen.

Es ist also sehr gut möglich, dass diese Software von den
Landeskriminalämtern eingesetzt wurde. Die Bundespolitiker haben auf
alle Fälle durch ihre Kommentare klar gemacht, dass aus dieser
Richtung die Länder nicht auf Hilfe hoffen können. Ob das BKA von der
Software weiß steht auf einem anderen Blatt. Wenn sie es wissen, dann
haben sie die Landeskriminalämter ins offene Messer laufen
lassen. Aber so läuft nunmal die Politik.

Eins ist jedoch klar, die Vorratsdatenspeicherung wird es damit noch
schwerer haben. Es macht es auch mal wieder deutlich, dass IT-Projekte
beim Staat zum scheitern verurteilt sind. Jetzt wird erstmal sehr viel
Schmutz ans Tageslicht kommen. Über die Arbeit der LKAs und die
Auslegung der Gesetze.

Die Frage die sich noch stellt, ist ob es einen Politiker in der
Regierung treffen wird. Hier stehen potentiell drei Namen im Raum.
Der amtierende Innenminister Friedrich (CSU), ihm ist die Polizei und
der Verfassungschutz unterstellt.
Der vorherige Innenminister Thomas de Maizière (CDU), unter seiner
Amtszeit wurden wohl die fraglichen Überwachungsmaßnahmen
durchgeführt. Man darf auch nicht vergessen, er war Innenminister in
Sachsen und hat die Leute ins Amt geholt die dieses Jahr großflächig
die Bevölkerung in Dresden ausspioniert haben.
Und als dritte Person Wolfgang Schäuble (CDU), er hat vor dem
Bundesverfassungsgericht als Innenminister das Urteil zur
Onlinedurchsuchung kassiert. Seine Forderungen waren nämlich Software
einzusetzen, die genau das kann was der CCC jetzt gefunden hat. Auch
darf man nicht vergessen, dass ihm aktuell als Finanzminister der Zoll
unterstellt ist, der die Onlinedurchsuchung auch gerne angewandt
hätte. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Festplatten von
einer Zollüberwachung kommen. Es ist also zwingend eine Stellungnahme
des Finanzministers erforderlich.

Kurzum, ich freue mich auf die kommende Woche, denn wo gehobelt wird
fallen Späne.

Für alle die sich über das Urteil vom Bundesverfassungsgericht von 2008
interessieren, dem kann ich die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
bei Telemedicus empfehlen [6].

Footnotes:
[1]  http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner

[2]  http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Sicherheit/Datenschutz/Online_Durchsuchungen.html

[3]  http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/bundestrojaner-schnueffelt-mehr-als-vom-verfassungsgericht-zugelassen/

[4]  http://twitter.com/#!/peteraltmaier

[5]  http://twitter.com/#!/peteraltmaier/status/122975344633458688

[6]  http://www.telemedicus.info/article/677-Das-IT-Grundrecht-im-Detail.html

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